Projektförderung
Möchten Sie Erhaltungs- und Sanierungsarbeiten an einer Kirche bzw. an ihrer ortsbildprägenden Umgebung, am Inventar bzw. an Kunstgegenständen, die sich auf dem Gebiet des Landes Brandenburg und/ oder im Zuständigkeitsbereich der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) befinden, durchführen? Oder geht es um Erhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten an einer Synagoge bzw. einem jüdischen Gedenkort im Land Brandenburg?
Solche Maßnahmen sowie Gutachten dafür können von uns gefördert werden. In einzelnen Fällen fördern wir auch Veranstaltungen und Publikationen zum Thema.
Sie können als Eigentümer bzw. Bauherr (in der Regel Kirchengemeinde) oder als Förderverein einer Kirche jederzeit einen formlosen Antrag auf Förderung bei uns stellen. Wir fördern derzeit mit maximal 4.000 Euro pro Jahr, die als Eigenmittel verwendet werden können. Die einzureichenden Unterlagen und weitere Hinweise entnehmen Sie bitte der Richtlinie.
Zur Beratung wenden Sie sich bitte an die zuständige Regionalbetreuerin oder den zuständigen Regionalbetreuer oder an die Geschäftsstelle Tel. 030-24535076, info@altekirchen.de.