Richtlinie zur Vergabe von Zuwendungen

Die Richtlinie zur Vergabe von Zuwendungen wurde errichtet am 16. September 2015, zuletzt geändert und neu gefasst am 19. Januar 2023

Präambel

Der Förderkreis Alte Kirchen Berlin-Brandenburg e.V. (FAK) handelt gemeinnützig und unabhängig. Die von ihm eingeworbenen Spenden reicht er im Interesse des Gemeinwohls und im Sinne seiner in der Satzung formulierten Ziele weiter. Die Richtlinie zur Vergabe von Zuwendungen ist Teil der Ge- schäftsordnung des FAK.

1. Grundsätze.

1.1. Der FAK unterstützt im Rahmen seiner Satzung die Erhaltung und Wiederherstellung alter gefährdeter Kirchen im Land Brandenburg und im Zuständigkeitsbereich der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) und ihrer ortsbildprägenden Umgebung sowie von Synagogen und jüdischen Gedenkorten im Land Brandenburg im Sinne der Denkmalschutzgesetze. Er unterstützt darüber hinaus die Instandhaltung und die angemessene Nutzung dieser Kirchen, Synagogen und jüdischen Gedenkorte und die Vernetzung mit anderen diese Nutzung fördernden Kulturträgern. Dazu können gemeinnützige Vereine und Institutionen, die sich für diesen Zweck einsetzen, gefördert sowie kulturelle und Benefiz-Veranstaltungen durchgeführt werden.

1.2. Über eine Zuwendung und deren Höhe entscheidet der Vorstand des FAK nach Maßgabe der jeweils zur Verfügung stehenden Finanzierungsmittel.

1.3.  Die Förderung erfolgt nach Möglichkeit regional ausgewogen.

2. Gegenstand der Zuwendung

2.1. Gefördert werden alle Maßnahmen, die zur Sicherung, Erhaltung, Instandsetzung und nachhaltigen Nutzung von Kirchengebäuden dienen.

2.2.  Berücksichtigt werden dabei insbesondere:

–  Bauliche Notsicherungen,

–  Schadensgutachten und restauratorische Untersuchungen,

–  Kostenschätzungen und Kostenberechnungen des/der beauftragten Architekten/in,

–  Bauliche Instandsetzungen,

–  Restaurierung von Ausstattungsgegenständen,

–  Veranstaltungen zur angemessenen kulturellen Nutzungserweiterung im Sinne der Orientierungshilfe der EKBO „Kirchen – Häuser Gottes für die Menschen“

–  Publikationen im Rahmen des Satzungsziels des FAK,

–  Öffentlichkeitsarbeit.

2.3.  Besondere Berücksichtigung finden Ko-Finanzierungen zur Einwerbung bzw. zur Aktivierung weiterer Spenden und Fördermittel.

Unsere vollständigen Vergaberichtlinien können Sie hier als pdf-Datei herunterladen: